Im Jahr 2026 erwartet die Berlinerinnen und Berliner, insbesondere Familien, eine Reihe bedeutender Veränderungen. Ein Teil dieser Maßnahmen ist auf materielle und finanzielle Unterstützung ausgerichtet, ein anderer auf die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung und frühkindlichen Förderung sowie auf Jugendliche. Darüber hinaus betreffen einige Reformen den Wohnungsbau, den Energiesektor und die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Kindergeld von 255 auf 259 Euro pro Monat und Kind erhöht. Für Familien bedeutet dies zusätzliche 48 Euro pro Jahr und Kind. Es sind keine zusätzlichen Anträge erforderlich – der erhöhte Betrag wird automatisch ausgezahlt.
Der Kinderfreibetrag steigt von 9.600 Euro (Stand 2025) auf 9.756 Euro. Dies führt objektiv zu einer Verringerung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für Familien mit entsprechendem Einkommen. Bei der Steuererklärung vergleicht das Finanzamt automatisch den Vorteil aus Freibetrag und Kindergeld.
In diesem Jahr erhöht sich der Grundfreibetrag von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei.
Grundlage für die Festlegung des Kindesunterhalts ist das Unterhaltsrecht. Es sieht unter anderem Mindestunterhaltsbeträge gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle vor. Diese Tabelle hat keine Gesetzeskraft, wird jedoch von allen Familiengerichten in Deutschland zur Bemessung des Kindesunterhalts herangezogen und regelmäßig von den Oberlandesgerichten der Länder gemeinsam mit Fachleuten aktualisiert.
Zum 1. Januar wurde der Mindestunterhalt entsprechend den neuen Werten der Düsseldorfer Tabelle angepasst.
Für Familien mit einem Nettoeinkommen bis 2.100 Euro gelten folgende Richtwerte:
486 Euro für Kinder bis 5 Jahre;
558 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren;
653 Euro für Jugendliche ab 12 Jahren.
Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, erhalten mindestens 689 Euro. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, weiterhin 990 Euro.
Ab dem 1. August 2026 tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das eine achtstündige Betreuung für Kinder der ersten Klasse vorsieht. Diese gilt an fünf Tagen pro Woche einschließlich verschiedener außerunterrichtlicher Angebote. Bis 2029 soll sie schrittweise auf die Klassen 1 bis 4 ausgeweitet werden.
Die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wird verlängert. Eltern haben weiterhin Anspruch auf 15 Tage bezahlte Freistellung pro Elternteil (30 Tage für Alleinerziehende), um ein krankes Kind zu betreuen.
Seit Beginn dieses Jahres liegt die Zuständigkeit für Pflegekinder bei den bezirklichen Jugendämtern, die unter anderem für Erziehungsfragen, Jugendhilfe, Kinderschutz und Familienunterstützung zuständig sind.
Das Berliner Familienportal wird weiter ausgebaut. Es bietet umfangreiche Informationen zu Familienplanung, Kinderbetreuung, Schule und Bildung. Zudem soll der kostenlose E-Mail-Service ElternMail Berlin erweitert werden, der Informationen und praktische Hinweise zur Entwicklung und Erziehung von Kindern in deutscher, englischer, arabischer, türkischer, polnischer und ukrainischer Sprache bereitstellt.
WICHTIG
ElternMail Berlin begleitet Eltern von der Geburt des Kindes bis zum fünften Lebensjahr mit Informationen zu Unterstützungsangeboten. Eltern von Grundschulkindern erhalten Informationen vom Schuleintritt bis zur 4./5. Klasse über die Grundschulen.
Das 2025 gestartete Programm „Chancenjahr Kita“ wird 2026 fortgesetzt. Ziel ist es, alle Kinder durch gezielte Maßnahmen optimal auf die Schule vorzubereiten. Dazu gehören unter anderem:
die automatische Ausstellung eines sogenannten Willkommensgutscheins für einen teilzeitigen Kitaplatz ab dem dritten Lebensjahr, ohne Antrag und ohne bürokratische Hürden;
eine schrittweise Aufstockung des Betreuungspersonals für Kinder unter drei Jahren in zwei Stufen im Jahr 2026 (ab 1. Januar und ab 1. August), um die Betreuungsqualität zu verbessern.
Im Wohnungsbereich werden Maßnahmen fortgeführt, die Familien angesichts steigender Energiekosten entlasten und die Bezahlbarkeit von Wohnraum in Berlin sichern sollen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Vermieter dürfen bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin die Miete weiterhin höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete festsetzen.
Für 2026 wird zudem mit einer Entlastung der Haushalte durch sinkende Abgaben und Steuern auf Strom gerechnet. Schätzungen zufolge können Familien und Alleinstehende bis zu 150 Euro pro Jahr sparen.
Einzelfahrschein in den Zonen A und B: 4,00 Euro. Die kostenfreie Schülerbeförderung Berlin AB bleibt bestehen;
4-Fahrten-Ticket AB: 12,40 Euro;
Kurzstreckenticket AB: 2,80 Euro;
Monatsticket Berlin-Ticket S (Zonen A und B): 27,50 Euro;
24-Stunden-Ticket AB: 11,20 Euro.
Das Deutschlandticket (D-Ticket) kostet weiterhin 63 Euro pro Monat.
Der Bundestag hat das Wehrdienstgesetz in aktualisierter Form verabschiedet. Der Wehrdienst bleibt freiwillig, sieht jedoch eine verpflichtende medizinische Untersuchung für alle volljährigen Männer und eine mögliche Einberufung bei Freiwilligenmangel vor.
Ab 2026 müssen alle 18-jährigen Männer einen Fragebogen zu ihrer körperlichen Eignung und Bereitschaft zum Dienst ausfüllen. Frauen können dies freiwillig tun. Die Entscheidung über den Dienst bleibt freiwillig.
Der Bundestag kann jedoch im Bedarfsfall eine Wehrpflicht per Zufallsauswahl einführen.
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